Durch den Abschluss des Kundenvertrages und nach Zahlung des Mitgliedbeitrages werden Sie Mitglied bei Financial Law.
Unsere Leistungen bei Mitgliedschaft
Für Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie ein Jahr lang alle Ihre offenen Forderungen bei uns zur Einziehung einreichen. Wenn Sie Forderungen im Volumen Ihrer Deckungssumme eingereicht haben, wird wieder der Mitgliedsbeitrag fällig.
Für diesen Beitrag Ihrerseits erhalten Sie einen Anwalt unserer Wahl, welcher alle rechtlichen Schritte durchführt, um Ihre Forderung zu liquidieren. Die Kosten für diesen Anwalt übernimmt grundsätzlich Financial Law.
Einreichung der offenen Forderungen
Wenn Sie offene Forderungen eingezogen haben wollen, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als Ihre offene Rechnung und gegebenenfalls die Mahnung an unsere Faxhotline zu schicken oder Sie nutzen zum Einreichen Ihrer Forderungen unsere Internetplattform. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Antwort des Ihnen von uns zugeteilten Anwaltes und schon geht es los.
Forderungseinzug
Der Anwalt wird dann mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Ihre Forderung eintreiben. Sobald die Rechnungssumme auf dem Rechtsanwaltanderkonto eingegangen ist, wird der Betrag auf Ihr Konto transferiert.
Für Ihre Übersicht
Sie erhalten die Möglichkeit mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort online den Status Ihrer offenen Forderungen zu überwachen.
Gerichtskosten
Bei Aufforderung des Anwaltes müssen Sie zum gegebenen Zeitpunkt die Gebühren zahlen, welche die Gerichte erheben, um zum Beispiel Mahnbescheide zu erlassen oder Gerichtsverhandlungen durchzuführen. Selbstverständlich werden diese Gebühren auch vom Schuldner zu begleichen sein und werden Ihnen bei Zahlung erstattet.



