Das schreibt die Presse

PRESSEBERICHTE

PRESSEMITTEILUNG VON: PROZESSGARANT AG

Kooperation mit Financial Law ermöglicht ProzessGarant AG ab sofort ein 100%iges Forderungsmanagement


(openPR) – Die ProzessGarant AG ist eine enge Zusammenarbeit mit der auf Forderungseinzug spezialisierten Financial Law AG eingegangen und bietet damit künftig ein 100%iges Forderungsmanagement an. ProzessGarant ist darauf spezialisiert, aussichtsreiche Prozesse zu finanzieren, deren Kläger professionelle Unterstützung suchen. Financial Law bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Eintreibung unzweifelhafter Forderungen und überprüft hierbei zunächst die Chancen einer realistischen Umsetzung. „Es darf keine Frage des Geldes sein, sein Recht zu bekommen“, meint Christian Sußner, Vorstand der ProzessGarant AG und beschreibt die Spange, die beide
Unternehmen verbindet. Künftig wollen ProzessGarant und Financial Law ihre Leistungen gemeinsam anbieten und damit Vertriebspartnern einen weiteren interessanten Vorteil bieten.


Die ProzessGarant AG ist derzeit mit ihrer zweiten geschlossenen Beteiligung am Markt aktiv. Sie bietet dabei Anlegern ab 5000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio die Möglichkeit, von den Chancen von Prozessfinanzierungen zu partizipieren. Bislang konnte der überwiegende Teil der begonnen Verfahren, die durch den ersten Fonds finanziert wurden, gewonnen oder positiv verglichen werden. Erst unlängst hatte ProzessGarant zusätzlich seine Vermittler von einer möglichen Haftung aus dem Vertrieb des Fonds befreit. Das Haftungsdach, das ProzessGarant seinen Vermittlern anbietet, ist zugunsten eines jeden Vermittlers versichert.


„Im übrigen versuchen wir durch eine breite Streuung und eine gezielte Auswahl von besonders erfolgsverdächtigen Verfahren das Risiko zu minimieren und gleichzeitig die finanziellen Chancen des Fonds zu steigern“, meint Rechtsanwalt Christian Sußner.


Die Financial Law AG war zunächst für große Versorger, Handwerker-Innungen und andere mittelständische Unternehmen aktiv. Auf Anraten des Arbeitgeberverbandes der Finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin öffnete sich Financial Law auch gegenüber Finanzdienstleistungsunternehmen. Diese bieten die Leistungen der Forderungseintreibung bevorzugt ihren mittelständischen Firmenkunden an. Die Forderungseintreibung unterscheidet sich dabei von herkömmlichen Inkassodiensten insbesondere dadurch, dass das Inkasso von Anfang an von Rechtsanwaltskanzleien betrieben wird und Financial Law in jedem Fall die Durchsetzbarkeit prüft. Die
Erfolgsquote liegt bei 70 Prozent. Die Kosten der Prüfung und der „Eintreibung“ übernehmen dabei die Berliner im Rahmen ihrer Arbeit. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft, deren Beitrag nach Deckungssumme gestaffelt ist und etwa zwei Promille plus Mehrwertsteuer beträgt.

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PRESSEBERICHT: CASH. Das Kapitalanlage-Magazin (2005)

BERATER/VERMITTLER .INTERN

„Firmen, die Mitglied in der Schutzgemeinschaft Financial Law werden, können alle offenen Forderungen, die nicht verjährt und unstrittig sind, an die Schutzgemeinschaft abgeben.

Voraussetzung: Sowohl der Hauptsitz der Schuldner und damit auch der Gerichtsstand befinden sich in Deutschland. „Bereits innerhalb von 48 Stunden werden unsere verbundenen Anwälte aktiv“, erklärt der Probat-Chef. „Und zwar mit der ganzen Palette der Möglichkeiten, die das deutsche Recht bietet.“

Der Gläubiger entscheidet, ab wann und in welcher Härte der Schuldner angegangen werden soll:Dies kann bis zur Vollstreckung beziehungsweise der Androhung eines Fremdinsolvenzantrags reichen. Die Kosten dafür werden grundsätzlich von der Financial Law Deutschland übernommen, so dass das Mitglied das Anwaltskostenrisiko nicht zu tragen hat. Wird die Forderung erfolgreich eingetrieben – laut Schelk in sechs bis sieben von zehn Fällen ohne Gerichtsverfahren – bekommt der Gläubiger sein Geld ohne jeden Abzug. In weiteren 25 Prozent der Fälle erfolge eine spätere Einigung. „Lediglich fünf Prozent aller Forderungen sind abzuschreiben“, betont Schelk, „auch in diesen Fällen wird das Mitglied mit Anwaltskosten grundsätzlich nicht belastet. Der Gläubiger geht damit kein Risiko ein und die Jahresgebühr hat sich schnell amortisiert.“

Seit rund einem Jahr auf dem Markt, hat Financial Law bis dato rund 2.000 Mandate erhalten und nach eigenen Angaben eine Erfolgsquote von mehr als 70 Prozent. Die Berliner waren bislang vor allem für große Versorger, Handwerker-Innungen und andere mittelständische Unternehmen aktiv, der Bereich Finanzdienstleistung ist dort jüngst in den Fokus gerückt. Dies wurde vor allem auch intendiert davon, dass der Arbeitgeberverband der Finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, von dem Angebot eines effizienten Inkassos mit Anwälten überzeugt ist. Seinen Verbandsmitgliedern will der AfW Financial Law daher wärmstens empfehlen.

Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft bei Financial Law ist gestaffelt nach der Deckungssumme der Forderungen und beträgt etwa zwei Promille plus Mehrwertsteuer. Sie wird jährlich erhoben und beginnt bei 296,00 Euro netto für Forderungen bis maximal 5.000 Euro und reicht bis zu 612,00 jährlich für Forderungen bis zu 250.000 Euro. Darüber hinausgehende Deckungssummen werden individuell taxiert.“

Entgegen den herkömmlichen Inkassoangeboten – wie Sie Ihnen sicher durch Unternehmen wie Creditreform, Bürgel, Intrum Justitia, EulerHermes etc. vorgelegt wurden – wird das Inkasso bei uns von Anfang an, d.h. angefangen schon bei dem ersten außergerichtlichen Mahnschreiben, durch Rechtsanwaltskanzleien betrieben.

Sie haben damit die Möglichkeit, sofort von den besonderen Fähigkeiten und dem gehobenen Stellenwert eines Rechtsanwalts zu profitieren. Der jeweilige Bearbeiter betreut darüber hinaus Ihren Fall vom Mahnschreiben über das gerichtliche Verfahren bis in die Zwangsvollstreckung hinein.

Dieses Angebot kann Ihnen kein anderes Inkassounternehmen unterbreiten.

Sollten die – im Regelfall nicht spezifisch ausgebildeten – Mitarbeiter dieser Unternehmen außergerichtlich nichts erreichen, wird Ihnen die Forderung mit der Empfehlung zurück gereicht, einen Anwalt mit dem gerichtlichen Verfahren zu beauftragen. In diesen Fällen haben Sie also doppelt für die Forderungsbeitreibung bezahlt. Einmal für das Inkassounternehmen, ein weiteres Mal für Ihren Anwalt.

Bei der Financial Law Deutschland GmbH entfällt dies. Die Kosten des für Sie sofort tätigen und auf die Forderungsbeitreibung spezialisierten Anwalts übernehmen, wie in dem Ihnen vorliegenden Angebot bereits dargestellt, wir.

Diese Leistungen bietet Ihnen auch kein Prozessfinanzierer.

Neben der Voraussetzung der Unstrittigkeit und einer Forderungshöhe von regelmäßig nicht unter € 50.000,– übernehmen diese das Kostenrisiko etwa nicht in Fällen der vermuteten Uneinbringbarkeit aufgrund von Insolvenz.

Dagegen übernimmt die Financial Law Deutschland GmbH für Sie, wie wiederum in dem Ihnen bereits vorliegenden Angebot dargestellt, auch dieses Risiko. Ferner übernehmen wir für Sie die Beitreibung jeder Forderung – egal aus welchem Rechtsgrund, egal in welcher Höhe. Darüber hinaus zahlen wir Ihnen 100% der von uns beigetriebenen Forderungen aus, wogegen Ihnen Prozessfinanzierer wie auch Inkassounternehmen bis zu 35% von dem Forderungsbetrag abziehen.

Sollte aber dennoch einmal einer Ihrer Forderungsfälle den engen Maßgaben eines Prozessfinanzierers entsprechen, nehmen wir mit diesem selbständig Kontakt auf und lassen die Übernahme prüfen. Kommt ein Prozessfinanzierungsvertrag sodann zustande, haben Sie auch das Risiko der Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten nicht zu tragen. Unser Inkassosystem schließt damit im Sinne eines Double-Benefit-Positionings auch die Vorteile der Prozessfinanzierung von selbst mit ein.

Unser Angebot ist derzeit auf dem Inkassomarkt folglich nicht nur das effektivste, sondern auch das mit Abstand wirtschaftlich sinnvollste!

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